Das ist eigentlich schon ein perverses System. Wenn ich das richtig verstanden habe, so argumentiert man damit, dass die GmbH zum Zeitpunkt der Zahlung de facto schon insolvent war und deshalb die Zahlung nicht hätte geleistet werden dürfen.
Das ist für mich wieder einmal ein klarer Hinweis auf Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer, was eine persönliche Haftung von diesem nach sich zieht. Wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht 250 Euro Selbstbeteiligung hätte und es für mich damit im schlimmsten Falle nur noch um ein paar Euro ginge, würde ich mir ernsthaft überlegen, die Ansprüche gegen den ehemaligen Gesellschafter zu stellen. Ich hoffe inzwischen, dass ein paar der Großschuldner diesen Weg gehen, da der Schwarzer ansonsten anscheinend ungeschoren davonkommt...
Das ist für mich wieder einmal ein klarer Hinweis auf Insolvenzverschleppung durch den Geschäftsführer, was eine persönliche Haftung von diesem nach sich zieht. Wenn meine Rechtsschutzversicherung nicht 250 Euro Selbstbeteiligung hätte und es für mich damit im schlimmsten Falle nur noch um ein paar Euro ginge, würde ich mir ernsthaft überlegen, die Ansprüche gegen den ehemaligen Gesellschafter zu stellen. Ich hoffe inzwischen, dass ein paar der Großschuldner diesen Weg gehen, da der Schwarzer ansonsten anscheinend ungeschoren davonkommt...